Notar-Anwälte
Ende-zu-Ende-Paket: thailändisches Führungszeugnis (PCC), beglaubigte Übersetzung, MFA-Legalisation und Botsch
Deutschsprachiger Service
Ende-zu-Ende-Paket: thailändisches Führungszeugnis (PCC), beglaubigte Übersetzung, MFA-Legalisation und Botschaftsbeglaubigung des Ziellandes — alles aus einer Hand für Arbeitgeber, Behörden und Berufszulassungsstellen weltweit.
Ausländische Arbeitgeber, Einwanderungsbehörden und berufsrechtliche Stellen verlangen meist ein höchstens 6 Monate altes thailändisches Führungszeugnis nebst Übersetzung, MFA-Legalisation und Botschaftsbeglaubigung.
Unsere Kanzlei koordiniert alle vier Schritte als Festpreispaket, inklusive Fingerabdruck-Aufnahme im Büro Bangkok, Einreichung bei der Royal Thai Police und vollständiger Beglaubigungskette innerhalb von 10–20 Werktagen.
Ende-zu-Ende-Paket: thailändisches Führungszeugnis (PCC), beglaubigte Übersetzung, MFA-Legalisation und Botsch
Provinzen · 50+77
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Australien (DHA/AHPRA), USA (USCIS), Vereinigtes Königreich (Home Office), Kanada (IRCC), Deutschland (Führungszeugnis-Pendant), Schengen-Aufenthalt, VAE, Singapur, Japan, Korea, Hongkong, China, Neuseeland.
10–14 Werktage für Haager Vertragsstaaten; 15–20 Werktage bei Botschaftsbeglaubigung.
Auf den meisten Strecken inkl. amtlicher Gebühren als Festpreis.
Gebühren
Auf den meisten Strecken inkl. amtlicher Gebühren als Festpreis.
Muss ich persönlich erscheinen?
Ja, für die Fingerabdruck-Aufnahme (ca. 15 Minuten). Alles Weitere übernimmt die Kanzlei per Vollmacht.
Wie aktuell muss das PCC sein?
Die meisten Behörden verlangen Ausstellung innerhalb der letzten 3–6 Monate.
Apostille oder Botschaftsbeglaubigung?
Thailand tritt dem HCCH-Apostille-Übereinkommen bei (laufend). Nach Inkrafttreten ersetzt eine Apostille für Vertragsstaaten den Botschaftsschritt — wir leiten automatisch um.
Auch für Kinder erforderlich?
Für Kinder unter 18 normalerweise nicht erforderlich, außer ausdrückliche Anforderung der Zielbehörde.
Kompakt, nachvollziehbar, ohne Zeitverlust.
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Notar prüft Vollständigkeit und Beglaubigungsformular.
Unterschrift vor dem Notar.
Notarsignatur + Stempel + Registrierungsnummer.
Sofort mit / EMS / Konsulatsweiterleitung.
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