Notary Public Bangkok — Deutscher Schalter
6 zugelassene Notarial Services Attorneys. Vor-Ort-Service in Sathorn, Sukhumvit, Asok. Deutschsprachige Beratung.
Häufige Mandate deutscher Mandanten
- Vollmacht für Deutsche Botschaft Bangkok
- Ehefähigkeitszeugnis Übersetzung & Beglaubigung
- Geburtsurkunde / Heiratsurkunde
- Handelsregisterauszug & Gesellschafterbeschluss
- Apostille für Diplome / Zeugnisse
- Eidesstattliche Versicherung
- Reisepass-Kopie Beglaubigung
- Immobilienvertrag Unterschriftsbeglaubigung
Häufige Fragen
Was ist ein Notary Public in Thailand?
Thailand kennt kein Notariat im deutschen Sinne. Notarial Services Attorneys, zugelassen vom Lawyers Council of Thailand, beglaubigen Unterschriften, Kopien, Übersetzungen und nehmen eidesstattliche Versicherungen ab — anerkannt von Botschaften und nach Apostille (HCCH).
Wie läuft eine Vollmacht für die Deutsche Botschaft Bangkok ab?
Sie erscheinen mit Reisepass und Original-Vollmacht. Wir beglaubigen die Unterschrift, holen die Apostille beim thailändischen Außenministerium ein und liefern direkt an die Botschaft (Sathorn). Komplettpreis ab 5.000 THB inkl. Konsularstempel.
Ist die Apostille in Thailand möglich?
Ja. Thailand ist seit Januar 2025 Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Wir übernehmen die Apostille beim Konsularamt — keine zusätzliche Legalisation in Deutschland nötig.
Beglaubigte Übersetzungen DE↔TH?
Ja — Heiratsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Geburtsurkunden, Handelsregisterauszüge. 800–2.500 THB pro Seite, anerkannt vom Standesamt und Konsulat.
Vor-Ort-Service in Sathorn / Sukhumvit?
Ja, wir entsenden einen Notarial Attorney binnen 24 Stunden zu Büros, Hotels oder Krankenhäusern. Deutschsprachige Begleitung verfügbar.
Kosten und Bearbeitungszeit?
Unterschriftenbeglaubigung ab 1.500 THB, Bearbeitung am selben Tag. Apostille + Botschafts-Legalisation 7–14 Werktage, Servicepauschale 5.000–12.000 THB.
แหล่งอ้างอิง / Authority References
- ข้อบังคับสภาทนายความ ว่าด้วย Notarial Services Attorney พ.ศ. 2546 — สภาทนายความในพระบรมราชูปถัมภ์
- การรับรองเอกสารโดยกรมการกงสุล (Legalization) — กรมการกงสุล กระทรวงการต่างประเทศ
- Apostille Convention (HCCH) — Hague Conference on Private International Law
- NAATI — Certified Translators (AU) — National Accreditation Authority for Translators and Interpreters
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Notary Public Bangkok — Vollständige Referenz für deutsche Mandanten
Thai Notary Law & Service Co., Ltd. ist eine Anwaltskanzlei in Bangkok mit sechs vom Lawyers Council of Thailand zugelassenen Notarial Services Attorneys. Wir betreuen deutsche Privatpersonen, Expatriate-Familien, deutsche Unternehmen mit Aktivitäten in Thailand sowie deutsche Anwaltskanzleien, die einen verlässlichen Notarpartner vor Ort benötigen.
Thai Notary Law & Service Co., Ltd. ist eine Anwaltskanzlei in Bangkok mit sechs vom Lawyers Council of Thailand zugelassenen Notarial Services Attorneys. Wir betreuen deutsche Privatpersonen, Expatriate-Familien, deutsche Unternehmen mit Aktivitäten in Thailand sowie deutsche Anwaltskanzleien, die einen verlässlichen Notarpartner vor Ort benötigen. Thailand kennt kein Notariat im Sinne der deutschen Bundesnotarordnung. Der Lawyers Council of Thailand zertifiziert auf Grundlage des Anwaltsgesetzes von 1985 und der Notarial Services Regulation von 2003 ausgewählte praktizierende Anwälte als Notarial Services Attorneys. Nur diese sind berechtigt, ein vom Ausland anerkanntes notarielles Siegel anzubringen. Sechs solcher Anwälte sind in unserer Kanzlei tätig; jede Zulassung ist beim Lawyers Council überprüfbar.
Rechtsgrundlage des thailändischen Notariats
Thailand kennt kein Notariat im Sinne der deutschen Bundesnotarordnung. Der Lawyers Council of Thailand zertifiziert auf Grundlage des Anwaltsgesetzes von 1985 und der Notarial Services Regulation von 2003 ausgewählte praktizierende Anwälte als Notarial Services Attorneys. Nur diese sind berechtigt, ein vom Ausland anerkanntes notarielles Siegel anzubringen. Sechs solcher Anwälte sind in unserer Kanzlei tätig; jede Zulassung ist beim Lawyers Council überprüfbar.
Thailand kennt kein Notariat im Sinne der deutschen Bundesnotarordnung. Der Lawyers Council of Thailand zertifiziert auf Grundlage des Anwaltsgesetzes von 1985 und der Notarial Services Regulation von 2003 ausgewählte praktizierende Anwälte als Notarial Services Attorneys. Nur diese sind berechtigt, ein vom Ausland anerkanntes notarielles Siegel anzubringen. Sechs solcher Anwälte sind in unserer Kanzlei tätig; jede Zulassung ist beim Lawyers Council überprüfbar. Thailand ist seit Januar 2025 Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Für die Verwendung in Deutschland reicht je nach Empfangsstelle die Apostille des thailändischen Außenministeriums; in einzelnen Fällen verlangen Standesämter, Familiengerichte oder Handelsregister weiterhin die zusätzliche Konsularlegalisation durch die Deutsche Botschaft Bangkok. Wir klären den richtigen Pfad vor jeder Beauftragung verbindlich.
Legalisationskette für Deutschland — Notar → Außenministerium → Botschaft / Apostille
Thailand ist seit Januar 2025 Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Für die Verwendung in Deutschland reicht je nach Empfangsstelle die Apostille des thailändischen Außenministeriums; in einzelnen Fällen verlangen Standesämter, Familiengerichte oder Handelsregister weiterhin die zusätzliche Konsularlegalisation durch die Deutsche Botschaft Bangkok. Wir klären den richtigen Pfad vor jeder Beauftragung verbindlich.
- Notary Public (Notarial Services Attorney)
- Department of Consular Affairs (MFA, Bangkok)
- Deutsche Botschaft Bangkok (Sathorn)
- Certified translation
- Tracked international courier
- Escalation handling
Vollständiges Leistungsspektrum
Wir decken die sieben Bereiche der Regulation B.E. 2546 vollständig ab und übernehmen die für deutsche Mandanten typischen Zusatzaufgaben.
- Unterschriftsbeglaubigung — Vollmachten, Verträge, Sponsorenerklärungen, Ehefähigkeitserklärungen
- Kopiebeglaubigung — Reisepass, Personalausweis, Hausregister, Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden, Schulzeugnisse, Kontoauszüge
- Gesellschaftsdokumente — Handelsregisterauszüge, Gesellschafterlisten, Satzung, Gesellschafterbeschlüsse, grenzüberschreitende Vollmachten
- Identitäts- und Lebensbescheinigungen — Renten- und Erbnachweise im Ausland
- Eidesstattliche Versicherungen für deutsche Familien-, Erb- und Handelsverfahren
- Beglaubigte Übersetzungen DE↔TH und EN↔DE
- Wechsel- und Scheckproteste
- Notarisierung für Visumanträge bei jeder Botschaft in Bangkok
- Vollständige Konsularlegalisation an der Deutschen Botschaft Bangkok
- Mobiler Notar in Bangkok (Sathorn, Sukhumvit, Asok, Sukhumvit Soi 16) und Umgebung
Standard-Workflow in sechs Schritten
Ob in unserer Kanzlei in Wang Thonglang, vor Ort bei Ihnen oder per Postversand aus Deutschland — der Workflow bleibt identisch.
- Anfrage und Angebot — Foto/PDF des Dokuments per LINE @Thainotary oder E-Mail. Antwort innerhalb von drei Minuten in Geschäftszeiten.
- Terminvereinbarung — Vor Ort, mobiler Service oder postalische Abwicklung.
- Identitäts- und Originaldokumentenprüfung — Pass, jede Seite des Dokuments, Erläuterung der Beglaubigungsformel auf Deutsch.
- Unterschrift, Siegel, Logbucheintrag — mit verifizierbarer Registernummer.
- Apostille / Konsularlegalisation — Außenministerium und Deutsche Botschaft im selben Vorgang.
- Versand und Nachbetreuung — DHL Express nach Deutschland, plus Unterstützung bei Rückfragen.
Deutsche Empfangsstellen und Praxis mit der Botschaft Bangkok
Wir arbeiten regelmäßig mit deutschen Standesämtern, Familien- und Nachlassgerichten, Handelsregistern, Konsulaten, Universitäten, Banken und Versicherungen sowie mit deutschen Anwalts- und Notarkanzleien zusammen. Mit der Deutschen Botschaft Bangkok besteht täglicher Kontakt zum Legalisationsschalter.
- Eheschließung / Scheidung — Ehefähigkeitszeugnis, Geburts-/Heiratsurkunden
- Erbsachen — Erbverzicht, Erbschein-Antragsunterlagen, Lebensbescheinigung
- Visa und Aufenthalt — Verpflichtungserklärungen, Einkommensnachweise
- Unternehmen — Niederlassungsgründung in Thailand, deutsche GmbH-Beteiligungen
- Studium — Zeugnisse, Diplome, Empfehlungsschreiben, Stipendien
- Immobilien — Vollmachten für Kauf, Verkauf, Verwaltung in Deutschland
- Prozessführung — eidesstattliche Versicherungen für deutsche Gerichte
- Adoption / Sorgerecht — internationale Verfahren nach Haager Übereinkommen
Unterschiede zum deutschen Notariat
Der deutsche Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und beurkundet Erklärungen mit konstitutiver Wirkung. Der thailändische Notarial Services Attorney ist privater Anwalt und beglaubigt Unterschriften, Kopien, Eide und Übersetzungen, ohne das zugrunde liegende Dokument selbst zu errichten. Sie bringen das Dokument (oder einen vom deutschen Anwalt entworfenen Text) mit, wir beglaubigen es und führen die Legalisationskette zu Ende.
Transparente Honorare in THB
Jeder Auftrag wird vor Beginn schriftlich beziffert. Endpreise hängen von der Anzahl beglaubigter Sätze, der Dringlichkeit und den erforderlichen Folgeschritten ab.
- Notarielle Beglaubigung: THB 1.500–8.000 pro Vorgang
- Übersetzung TH↔DE: THB 800–2.500 pro Seite
- Übersetzung EN↔DE: THB 500–1.200 pro Seite
- Außenministerium-Gebühr: THB 200–800 pro Satz
- Außenministerium-Service: THB 2.500–5.000 pro Antragsteller
- Botschafts-/Konsulatsgebühr: THB 1.800–2.600 pro Satz
- Botschafts-Service: THB 5.000–12.000
- Polizeiliches Führungszeugnis (TH): THB 2.000 / Ausland: THB 4.000–8.000
- Inlandskurier: THB 100 / weltweit: THB 2.500
- Mobiler Notar in Bangkok: THB 3.000–8.000
Die fünf häufigsten Ablehnungsgründe
- Vorab unterschriebene Dokumente bei Unterschriftsbeglaubigung
- Fehlende Originaldokumente bei Kopiebeglaubigung
- Übersetzerstempel ohne nachfolgende notarielle Beglaubigung
- Unvollständige Legalisationskette (nur Notar, ohne Außenministerium/Botschaft)
- Beglaubigungsformel passt nicht zur Vorgabe der deutschen Empfangsstelle
Weitere häufig gestellte Fragen
Können Sie meine Sache abwickeln, wenn ich nicht in Bangkok bin?
Ja. Originale per Kurier an uns; wir übernehmen Notar, Außenministerium und Botschaft und liefern den Vorgang nach Deutschland.
Entwerfen Sie auch Vollmachten?
Ja, deutsch oder zweisprachig, abgestimmt auf die Vorgaben deutscher Standesämter, Familiengerichte oder Banken.
Deutschsprachige Beratung?
Ja, deutschsprachige Mitarbeiter sind im Frontoffice täglich erreichbar.
Ist eine Apostille immer ausreichend?
Nicht immer. Manche Empfangsstellen verlangen weiterhin die Konsularlegalisation. Wir klären dies vor Auftragsbeginn.
Wochenend-Service?
Auf Termin Samstagvormittag möglich; mobiler Service auch werktags abends.
Zahlungsmittel?
Überweisung in THB/EUR, Kreditkarte, PayPal. Rechnungen in THB oder EUR.
Mandate für deutsche Kanzleien?
Ja, wir arbeiten regelmäßig mit deutschen Anwalts- und Notarkanzleien zusammen, gerne unter NDA.
Datenschutz?
Anwaltsverschwiegenheit nach thailändischem Anwaltsgesetz und PDPA-Compliance.
Jetzt über LINE Kontakt aufnehmen
Senden Sie uns ein Foto oder PDF Ihres Dokuments per LINE @Thainotary oder per E-Mail. Wir antworten innerhalb von drei Minuten in Geschäftszeiten mit Pfad, Kosten und nächstmöglichem Termin. Erstberatung kostenfrei, keine versteckten Gebühren.