Notar-Anwälte
Unsere Kanzlei in Bangkok bündelt beglaubigte Übersetzung, Beglaubigung durch einen bei der Anwaltskammer Thai
Legalisation durch das thailändische Außenministerium für die Verwendung im Ausland
Unsere Kanzlei in Bangkok bündelt beglaubigte Übersetzung, Beglaubigung durch einen bei der Anwaltskammer Thailands registrierten Notarial Services Attorney sowie die Legalisation im Konsularabteilung des thailändischen Außenministeriums (MFA) — auf Wunsch inkl. Botschaftslegalisation des Ziellandes — zu einem Festpreis.
Thailand ist (Stand 2026) nicht Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Für die Verwendung thailändischer Urkunden im Ausland ist daher fast immer eine zweistufige Legalisationskette erforderlich: (1) Konsularabteilung des MFA in Chaeng Wattana, (2) Botschaft des Ziellandes in Bangkok.
In unserer Kanzlei sind sechs Notarial Services Attorneys tätig; unser Botenteam reicht jeden Werktag beim MFA ein, übergibt anschließend an die Botschaft und versendet das Original per DHL/EMS weltweit.
Unsere Kanzlei in Bangkok bündelt beglaubigte Übersetzung, Beglaubigung durch einen bei der Anwaltskammer Thai
Provinzen · 50+77
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Schritt 1 — Scans per LINE/E-Mail zur kostenlosen Prüfung. Schritt 2 — beglaubigte Übersetzung, unterzeichnet und gesiegelt durch einen Notarial Services Attorney. Schritt 3 — Einreichung beim MFA Chaeng Wattana durch unseren Boten. Schritt 4 — Übergabe an die Botschaft des Ziellandes in Bangkok. Schritt 5 — DHL/EMS weltweit.
Bearbeitungszeit: 3–5 Werktage nur MFA; 5–10 Werktage inklusive Botschaftslegalisation.
Anwaltshonorar, beglaubigte Übersetzung, MFA-Gebühr sowie Abholung und Zustellung in Bangkok sind enthalten.
Das MFA beglaubigt ausschließlich Unterschriften thailändischer Amtsträger oder registrierter Notarial Services Attorneys. Selbst eingereichte Übersetzungen freiberuflicher Übersetzer werden regelmäßig zurückgewiesen. Eine Kanzlei mit eigenen Notarial Attorneys schließt dieses Risiko aus und führt ein 10-jähriges Aktenarchiv für etwaige Folgeanforderungen ausländischer Behörden.
Warum die Beauftragung einer Anwaltskanzlei sinnvoll ist
Das MFA beglaubigt ausschließlich Unterschriften thailändischer Amtsträger oder registrierter Notarial Services Attorneys. Selbst eingereichte Übersetzungen freiberuflicher Übersetzer werden regelmäßig zurückgewiesen. Eine Kanzlei mit eigenen Notarial Attorneys schließt dieses Risiko aus und führt ein 10-jähriges Aktenarchiv für etwaige Folgeanforderungen ausländischer Behörden.
Ist Thailand dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten?
Stand 2026: nein. Für thailändische Dokumente ist weiterhin die zweistufige Legalisation (MFA + Botschaft des Ziellandes in Bangkok) erforderlich. Wir verfolgen den Beitrittsprozess und aktualisieren diese Seite bei Änderungen.
Muss das Dokument zuerst übersetzt werden?
Ja, sofern die Zielbehörde in Englisch oder einer anderen Sprache arbeitet. Die Übersetzung muss vor der MFA-Legalisation von einem Notarial Services Attorney beglaubigt sein.
Muss ich persönlich beim MFA erscheinen?
Nein. Mit einer Vollmacht reichen wir die Unterlagen ein und holen sie für Sie ab.
Wie lange dauert das Verfahren?
MFA-Standard 3–5 Werktage, Eilverfahren 1–2 Werktage. Zusätzlich 2–5 Tage je nach Botschaft.
Akzeptiert das MFA Fotokopien?
Nur, wenn die Kopie zuvor durch einen Notarial Services Attorney als True Copy beglaubigt wurde. Andernfalls ist das Original erforderlich.
Wie hoch ist die amtliche MFA-Gebühr?
Standard: 400 THB/Dokument; Eil: 800 THB/Dokument. Wird gesondert zum Anwaltshonorar ausgewiesen.
Kann das MFA ausländische Dokumente legalisieren?
Nur indirekt. Sie müssen zuerst im Ausstellungsstaat sowie bei der dortigen Königlich Thailändischen Botschaft beglaubigt und anschließend in Bangkok erneut durch das MFA gesiegelt werden.
Funktioniert das für Unternehmensurkunden zur Gründung ausländischer Tochtergesellschaften?
Ja — DBD-Auszüge, Aktionärslisten, geprüfte Abschlüsse und Vorstandsbeschlüsse werden anerkannt und weltweit für Tochtergründungen und internationale Verträge eingesetzt.
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