Notar-Anwälte
Ende-zu-Ende-Paket: thailändisches Führungszeugnis (PCC), beglaubigte Übersetzung, MFA-Legalisation und Botsch
Deutschsprachiger Service
Ende-zu-Ende-Paket: thailändisches Führungszeugnis (PCC), beglaubigte Übersetzung, MFA-Legalisation und Botschaftsbeglaubigung des Ziellandes — alles aus einer Hand für Arbeitgeber, Behörden und Berufszulassungsstellen weltweit.
Ausländische Arbeitgeber, Einwanderungsbehörden und berufsrechtliche Stellen verlangen meist ein höchstens 6 Monate altes thailändisches Führungszeugnis nebst Übersetzung, MFA-Legalisation und Botschaftsbeglaubigung.
Unsere Kanzlei koordiniert alle vier Schritte als Festpreispaket, inklusive Fingerabdruck-Aufnahme im Büro Bangkok, Einreichung bei der Royal Thai Police und vollständiger Beglaubigungskette innerhalb von 10–20 Werktagen.
Ende-zu-Ende-Paket: thailändisches Führungszeugnis (PCC), beglaubigte Übersetzung, MFA-Legalisation und Botsch
Provinzen · 50+77
16,168+ clients · 60+ nationalities
Senden Sie uns Ihre Unterlagen per LINE oder E-Mail — innerhalb eines Werktags erhalten Sie eine rechtliche Ei
Australien (DHA/AHPRA), USA (USCIS), Vereinigtes Königreich (Home Office), Kanada (IRCC), Deutschland (Führungszeugnis-Pendant), Schengen-Aufenthalt, VAE, Singapur, Japan, Korea, Hongkong, China, Neuseeland.
10–14 Werktage für Haager Vertragsstaaten; 15–20 Werktage bei Botschaftsbeglaubigung.
Auf den meisten Strecken inkl. amtlicher Gebühren als Festpreis.
Gebühren
Auf den meisten Strecken inkl. amtlicher Gebühren als Festpreis.
Muss ich persönlich erscheinen?
Ja, für die Fingerabdruck-Aufnahme (ca. 15 Minuten). Alles Weitere übernimmt die Kanzlei per Vollmacht.
Wie aktuell muss das PCC sein?
Die meisten Behörden verlangen Ausstellung innerhalb der letzten 3–6 Monate.
Apostille oder Botschaftsbeglaubigung?
Thailand tritt dem HCCH-Apostille-Übereinkommen bei (laufend). Nach Inkrafttreten ersetzt eine Apostille für Vertragsstaaten den Botschaftsschritt — wir leiten automatisch um.
Auch für Kinder erforderlich?
Für Kinder unter 18 normalerweise nicht erforderlich, außer ausdrückliche Anforderung der Zielbehörde.
ลูกค้าจริง 60+ สัญชาติทั่วโลก ใช้บริการ Notary, แปลรับรอง, MFA และสถานทูตกับเรา
"ทีมงานช่วยจัดเตรียมหนังสือมอบอำนาจสำหรับใช้ที่ออสเตรเลียได้รวดเร็วมาก พร้อมประสานงาน NAATI ครบจบในที่เดียว"
"Very professional notary service. Document was certified, translated and ready for the UK embassy in two business days."
"ใช้บริการรับรอง Affidavit + รายชื่อผู้ถือหุ้นเพื่อจดทะเบียนสาขาที่สิงคโปร์ ทีมงานละเอียดและตอบกลับไว"
Kompakt, nachvollziehbar, ohne Zeitverlust.
LINE / Telefon — Zeit und Filiale wählen.
Notar prüft Vollständigkeit und Beglaubigungsformular.
Unterschrift vor dem Notar.
Notarsignatur + Stempel + Registrierungsnummer.
Sofort mit / EMS / Konsulatsweiterleitung.
Das thailändische Führungszeugnis (Police Clearance Certificate, PCC, auch Background Check genannt) wird vom Forensic Science Office der Royal Thai Police ausgestellt und bescheinigt amtlich, ob der Antragsteller in Thailand vorbestraft ist. Es ist Standardunterlage für jede Person, die sich länger als sechs Monate in Thailand aufgehalten hat und in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder einem anderen Drittland Einbürgerungs-, Berufszulassungs-, Adoptions-, Aufenthalts- oder Bildungsverfahren betreibt. Besonders häufig wird das PCC für die Beantragung eines deutschen Aufenthaltstitels für thailändische Ehepartner, für die Berufung in sensible Vertrauensämter nach Heimkehr aus Thailand, sowie für die Beantragung der Daueraufenthaltsbewilligungen in Australien, Neuseeland und Kanada benötigt.
Thai Notary Law betreut von Bangkok aus die gesamte PCC-Strecke. Auch wenn der Antragsteller sich nicht mehr in Thailand befindet, beschaffen wir das Führungszeugnis vollmachtsbasiert. Wir reichen Originale beim Hauptsitz der Royal Thai Police ein, übernehmen die Fingerabdrucknahme bzw. ihre Verifikation, organisieren die notarielle Beglaubigung, die Außenministeriumslegalisation, die konsularische Endbeglaubigung durch die deutsche, österreichische oder Schweizer Botschaft in Bangkok, sowie die beglaubigte deutsche Übersetzung und den internationalen Kurierversand — alles in einem einzigen Mandat.
Diese Seite ist die deutschsprachige Langfassung unserer PCC-Referenz. Sie behandelt die Rechtsgrundlage, Antragsberechtigung und erforderliche Unterlagen, den Standard-Workflow und die Bearbeitungszeiten, die zielländerspezifischen Zusatzanforderungen, die Honorarstruktur, die häufigsten Ablehnungsgründe und die regelmäßigen Rückfragen. Der federführende Notarial Services Attorney sowie der Verwaltungssachbearbeiter werden in der Mandatsvereinbarung namentlich genannt.
Das thailändische Führungszeugnis wird auf Grundlage der Polizeiverordnung Nr. 259 (Fassung 2013) vom Forensic Science Office der Royal Thai Police ausgestellt. Die Verordnung unterscheidet drei Antragstellerklassen — thailändische Staatsangehörige, Ausländer und juristische Personen — mit jeweils eigenen Unterlagen- und Gebührenanforderungen. Die ausgestellte Bescheinigung trägt die elektronische Signatur des Generalinspekteurs, das amtliche Siegel und einen QR-Code zur Online-Verifikation, sodass die Echtheit weltweit binnen Sekunden überprüfbar ist.
Bei ausländischen Antragstellern müssen alle bisherigen Thailand-Aufenthalte vollständig deklariert werden, da die Datenbank der Einwanderungsbehörde rückwirkend 20 Jahre mit der Polizeidatenbank abgeglichen wird. Liegen keine Festnahmen, Anklagen oder Verurteilungen vor, weist die Bescheinigung den Vermerk „No record found" aus. Geringfügige Verkehrsdelikte und zivilrechtlich beigelegte Sachverhalte gelten nicht als Vorstrafen und werden in der Regel nicht aufgeführt. Schwere Delikte (Betäubungsmitteldelikte, Sexualdelikte, organisierte Kriminalität, Terrorismusverdacht) hinterlassen jedoch auch ohne förmliche Anklage Datenbankspuren, die — sofern relevant — konkret im Zeugnis aufgeführt werden.
Das ausgestellte PCC hat eine Gültigkeit zwischen drei und sechs Monaten, die vom Zielland vorgegeben wird. Deutschland (für Aufenthaltstitel und Einbürgerung) akzeptiert üblicherweise drei Monate, Australien, Kanada und die USA sechs Monate, das Vereinigte Königreich und der Schengen-Raum drei Monate. Wir planen jedes Mandat rückwärts vom geplanten Einreichungstermin aus und stimmen den Zeitplan vor Auftragsannahme mit dem Antragsteller ab.
Die alleinige Abholung beim Polizeihauptsitz reicht für internationale Vorlagen kaum jemals aus. Nahezu alle Mandate erfordern die folgende Beglaubigungskette, die wir in einem einzigen Mandat bündeln.
Bei deutschsprachigen Antragstellern entscheidet die Aufenthaltsdauer in Thailand, die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache und das Zielland über die optimale Vorgehensweise. Die nachstehenden Konstellationen kommen am häufigsten vor.
Die typische Abwicklung vom Mandatsbeginn bis zur Übergabe im Zielland beträgt zehn bis fünfzehn thailändische Werktage. Mit Eilbearbeitung in der Polizeibehörde und im Außenministerium kann die Gesamtdauer auf sieben Werktage reduziert werden; mit konsularischer Endbeglaubigung und Übersee-Versand werden 15 bis 20 Werktage benötigt.
Die formalen Anforderungen an das PCC variieren erheblich nach Zielland. Wir aktualisieren unsere Anforderungsmatrix monatlich und schlagen pro Mandat die optimale Beglaubigungskette vor.
Nach Rückkehr nach Deutschland besteht die Möglichkeit, das PCC über einen deutschen Dienstleister zu beantragen. Dieser Weg hat in der Praxis drei Nachteile. Erstens muss der Antragsteller entweder erneut nach Thailand reisen oder die Fingerabdrucknahme bei der thailändischen Botschaft in Berlin vornehmen lassen, was zusätzliche Zeit und Kosten verursacht. Zweitens unterhalten die meisten deutschen Vermittler keinen direkten Zugang zur Royal Thai Police und arbeiten mit einem Zwischendienstleister in Bangkok zusammen, sodass die Gesamtdauer typischerweise drei bis vier Wochen überschreitet. Drittens müssen die Außenministeriums-Legalisation und die konsularische Endbeglaubigung weiterhin in Bangkok erfolgen, sodass das Dokument per Luftpost nach Thailand und zurück gesandt werden muss.
Thai Notary Law arbeitet direkt mit der Royal Thai Police, dem thailändischen Außenministerium und der deutschen Botschaft Bangkok zusammen. Auch bei Vollmachtsmandaten ohne persönliche Anwesenheit des Antragstellers ist die Gesamtdauer auf 10 bis 15 Werktage begrenzt. Für deutsche Expatriates im Rückkehrjahr und für berufliche Wiedereingliederungsverfahren ist dies erfahrungsgemäß die effizienteste Konstellation.
Unser PCC-Pauschalangebot umfasst Beantragung bei der Polizeibehörde, Abholung, beglaubigte Kopie, Außenministeriums-Legalisation und internationalen Kurierversand. Konsularische Endbeglaubigung, vereidigte Übersetzung und NAATI-Übersetzung werden als optionale Pakete zusätzlich abgerechnet.
Ja. Sie unterzeichnen eine von uns gestellte Vollmacht vor der thailändischen Botschaft in Berlin und lassen Fingerabdrücke bei der örtlichen Polizei oder der thailändischen Botschaft abnehmen. Wir übernehmen die gesamte weitere Abwicklung in Bangkok.
Bei rechtskräftigen Verurteilungen wegen schwerer Delikte werden Delikt, Urteilsdatum und Strafe aufgeführt. Geringfügige Verkehrsdelikte, Strafverfügungen und eingestellte Verfahren werden in der Regel nicht aufgeführt. Wir führen vor der Mandatsannahme eine Vorab-Einschätzung durch.
Eine Vergünstigung für Wiederholungsanträge gibt es nicht; es ist eine vollständige Neubeantragung mit den üblichen Unterlagen und Gebühren erforderlich. Wir empfehlen Rückwärts-Planung vom geplanten Einreichungstermin.
Ja. Bei drei oder mehr Familienangehörigen in einem Mandat gewähren wir ab dem zweiten Antrag einen Familienrabatt von 3.500 Thai Baht je weiterer Person.
Das Original wird in nur einem Exemplar ausgestellt. Beglaubigte Kopien können zusätzlich erstellt werden (je 1.500 Thai Baht). Bei Verlust des Originals ist eine Neubeantragung erforderlich.
Die Anforderungen variieren erheblich. Australien (Department of Home Affairs) verlangt das PCC mit Apostille und NAATI-Übersetzung, Gültigkeit zwölf Monate. Vereinigtes Königreich (UKVI) verlangt das PCC mit beglaubigter Übersetzung, Gültigkeit sechs Monate. Vereinigte Staaten (USCIS, K-1/K-3) verlangen das PCC mit Konsularlegalisation, Gültigkeit ein Jahr. Kanada (IRCC) verlangt das PCC innerhalb der letzten sechs Monate. Schengen-Staaten verlangen das PCC mit Apostille, Gültigkeit drei bis sechs Monate (je nach Konsulat). Wir führen eine ständig aktualisierte Matrix der Anforderungen pro Zielland und prüfen vor jedem Mandatsbeginn die jeweils aktuellen Vorgaben, weil sich Fristen und Beglaubigungsformen mehrmals pro Jahr ändern.
Die Royal Thai Police führt eine vollständige Namens- und Identitätshistorie, die alle früheren Namen, Geburtsnamen, gerichtlich angeordneten Namensänderungen und durch Eheschließung erworbene Namen umfasst. Das PCC wird auf den aktuellen Namen ausgestellt, weist aber im Fließtext explizit auf alle früheren Namen hin, sofern diese in der Thai-ID-Datenbank registriert sind. Dies ist insbesondere für thailändische Frauen relevant, die durch Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen den Familiennamen geändert haben — die Botschaft des Zielstaates muss sehen, dass die Person mit dem ursprünglichen Mädchennamen identisch ist. Wir bereiten in solchen Fällen vorab eine Affidavit of One and the Same Person vor, die der NAATI-Übersetzung beigelegt wird und Diskussionen mit der ausländischen Visa-Stelle vermeidet.
Jeder Antragsteller hat nach thailändischem Datenschutzgesetz (PDPA 2019, in Kraft seit 1. Juni 2022) das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Falls das PCC einen Eintrag enthält, der aus einem inzwischen eingestellten Verfahren, einer Amnestie oder einer Rehabilitation resultiert, kann ein formaler Berichtigungsantrag beim Criminal Records Division der Royal Thai Police gestellt werden. Wir reichen diesen Antrag mit den entsprechenden Gerichtsdokumenten ein und erreichen typischerweise innerhalb von 60 bis 90 Tagen eine Berichtigung. Die berichtigte Version wird dem Antragsteller mit neuem Ausstellungsdatum übergeben und ersetzt vollständig die fehlerhafte Erstversion.
Ja, das ist sogar unser Standardansatz. Wer ein Schengen-, Australien- oder USA-Visum beantragt, benötigt typischerweise vier bis sieben thailändische Urkunden gleichzeitig. Wir bieten ein Bundle-Mandat an, das die parallele Beschaffung, Notarisierung, Apostille- oder Konsularlegalisation und NAATI- beziehungsweise konsularbeglaubigte Übersetzung umfasst. Der Bundle-Preis liegt regelmäßig 25 bis 35 Prozent unter dem Einzelpreis, weil Wege zum Außenministerium und zur Botschaft konsolidiert werden. Die Bearbeitungszeit für ein vollständiges Visa-Paket beträgt typischerweise sieben bis zehn Werktage, gegenüber 15 bis 20 Werktagen bei sequentieller Bearbeitung.
Die meisten Staaten verlangen Führungszeugnisse aus allen Ländern, in denen der Antragsteller in den letzten zehn Jahren länger als sechs Monate gelebt hat. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Thailand müssen also typischerweise ein deutsches Führungszeugnis nach § 30 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) UND das thailändische PCC vorlegen. Die beiden Dokumente werden parallel und unabhängig voneinander geprüft. Wir kooperieren mit deutschen Notaren und Apostille-Stellen, die das BZRG-Führungszeugnis in Berlin oder Bonn beschaffen und mit Apostille versehen lassen; das thailändische PCC läuft parallel über unser Bangkok-Team. Die Zusammenführung beider Dokumente plus NAATI- beziehungsweise konsularbeglaubigte Übersetzung erfolgt in einem einheitlichen Schlusspaket, das wir an die Zielbotschaft oder den Migrationsanwalt zustellen.
Im Bildungs- und Sportbereich gelten besonders strenge Anforderungen. Australien (Working with Children Check), Vereinigtes Königreich (Disclosure and Barring Service Enhanced Check), Kanada (Vulnerable Sector Check) und die Vereinigten Staaten (FBI Background Check plus state-level child abuse registry check) verlangen das thailändische PCC zusätzlich zur lokalen Prüfung; viele internationale Schulen (IB World Schools, Round Square Network) und Sportverbände (FIFA, FINA, IOC) haben eigene Compliance-Vorgaben, die das PCC ausdrücklich nennen. Wir bereiten in solchen Mandaten zusätzlich eine Erklärung des Antragstellers vor, die Verstöße gegen Schutzgesetze für Minderjährige in jeglicher Gerichtsbarkeit ausschließt — diese Erklärung wird notariell beurkundet und mit dem PCC gebündelt. Bei laufenden Strafverfahren oder anhängigen Disziplinarverfahren stoppen wir den Antrag und beraten den Mandanten zur Selbstanzeige, weil eine spätere Aufdeckung im Zielland zur sofortigen Visaaufhebung und Berufsausübungssperre führen kann.
Die PDPA 2019 (in Kraft seit 1. Juni 2022) klassifiziert Vorstrafenangaben als sensible personenbezogene Daten gemäß Section 26, deren Verarbeitung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Betroffenen zulässig ist. Wir unterzeichnen mit jedem Mandanten vor Mandatsbeginn eine umfassende Data Processing Agreement (DPA), die Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger, Aufbewahrungsfrist und Drittlandübermittlung im Detail regelt — angelehnt an die europäische DSGVO und vollständig PDPA-konform. Die Royal Thai Police selbst verlangt eine notariell beglaubigte Vollmacht, die ausdrücklich auf die PCC-Beschaffung beschränkt ist und nicht für weitere Datenabrufe verwendet werden darf. Nach Abschluss des Mandats werden alle Originaldokumente und Scans gemäß Art. 17 DSGVO und Section 33 PDPA innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern der Mandant keine längere Aufbewahrung im verschlüsselten Archiv (10 Jahre, AES-256, Hosting Singapur) ausdrücklich wünscht.
Senden Sie uns per LINE oder E-Mail Angaben zu Zielland, Verwendungszweck (Aufenthaltstitel, Einbürgerung, Beruf, Adoption), gewünschtem Einreichungstermin und Ihrem aktuellen Aufenthaltsort. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein schriftliches Pauschalangebot, eine Dokumentliste und einen vollständigen Zeitplan. Erstberatung und Angebot sind kostenfrei.
Personalabteilungen mit mehreren ausreisenden Expatriates oder rückkehrenden Mitarbeitern bedienen wir über Rahmenverträge mit Pro-Kopf-Abrechnung. Dies umfasst PCC für die Rückkehrwürdigung, für Auslandsverlängerungen und für laufende Compliance-Prüfungen — alles aus einem zentralen Mandatsmanagement.
Senden Sie uns Ihre Unterlagen per LINE oder E-Mail — innerhalb eines Werktags erhalten Sie eine rechtliche Einschätzung, ein Festpreisangebot und einen Zeitplan.